Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma 3Delta Matthias Hartmann (nachfolgend 3DELTA genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner, daß ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Vertragspartners führen nicht zu deren Geltung, auch wenn 3DELTA den Geschäftsbedingungen nicht widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch 3DELTA

2. Angebot und Vertragsschluß Die Angebote von 3DELTA sind freibleibend und unverbindlich. Aufnahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst dann rechtswirksam, wenn 3DELTA schriftlich bestätigt oder ausgeliefert hat. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabsprachen.

3. Preise Für Erzeugnisse, die durch 3DELTA vertrieben werden, wird die am Tage der Lieferung gültige Preisliste zugrunde gelegt. Die Preise verstehen sich ab Lager 3DELTA . Versandkosten und die Versicherungs-kosten gemäß Ziffer 5 der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart. 3DELTA-Preislisten bilden kein Vertragsangebot.

4. Lieferungsverpflichtung und Gefahrübergang Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann 3DELTA wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager von 3DELTA bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendung mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten durch 3DELTA übernommen werden.

5. Stornogebühren Aus buchungs- und versandtechnischen Gründen erheben wir bei der kundenseitigen Stornierung folgende Gebühren:

Storno 14 Tage vor Abholung: 25% vom Auftragswert
Storno 10 Tage vor Abholung: 50% vom Auftragswert
Storno 7 Tage vor Abholung: 100% vom Auftragswert

6. Versicherung Grundsätzlich geht die Haftung & Versicherungspflicht für Mietgeräte, ab Verlassen des Lagers von 3DELTA, auf den Mieter über. Bei Verlust oder Diebstahl verpflichtet sich der Mieter unverzüglich adäquaten Ersatz beizubringen, andernfalls werden Folgekosten (z. B. Vermietausfall etc.) in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Auf Kundenwunsch versichert 3DELTA die Gerätschaften gegen Transportschäden für derzeit 5 % des Technikmietpreises.

7. Zahlung Kaufrechnungen der 3DELTA sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Bestelldatum. Mietrechnungen der 3DELTA sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei Geschäftskunden zahlbar. Ein Skonto-abzug auf verrechnete Gutschriftsbeträge ist nicht zulässig. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden berechnet. Vom Tage der Fälligkeitan ist 3DELTA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug einer Rechnung werden alle sonstigen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Eigentumsvorbehalt bei NeuKauf Die von 3DELTA gelieferten KaufWaren bleiben Eigentum von 3DELTA bis zur Bezahlung der gesamten Forderung, insbesondere bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos und bei Zahlung mit Scheck bis zu dessen erfolgreichen Einlösung. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer, sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von 3DELTA auch auf diese neue Sache. 3DELTA erwirbt daran Eigentum gemäß §§ 947, 948, 950 BGB. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verpfändet, sicherungshalber übereignet oder sonstwie mit Rechten Dritter belastet werden. 3DELTA ist von solchen Rechten Dritter unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen. Der Käufer darf die gelieferte

Ware gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden - nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an 3DELTA ab. 3DELTA ermächtigt den Käufer widerruflich, die an 3DELTA abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt..

9. Gewährleistung und Schadenersatz bei Neukauf 3DELTA gewährleistet, daß die gelieferten Waren frei von Fabrikations- oder Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum. Die Garantieleistung beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz von Erzeugnissen oder Teilen von solchen. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung zweimal fehlschlagen, so ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Wandelung (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung , aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen 3DELTA als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

10. Reklamationen 3DELTA entscheidet über Art und Weise des Versands, es sei denn der Auftraggeber gibt eine besondere Versandart vor. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch drei Arbeitstage nach Erhalt der Ware 3DELTA schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen bezüglich der Waren-beschaffenheit (Beschädigungen etc.) müssen unverzüglich erfolgen. Sie sind in jedem Falle verspätet, wenn sie nicht 10 Tage nach Erhalt der Ware oder wenn der Mangel erst später erkennbar ist 10 Tage nach der Entdeckung 3DELTA schriftlich unter Angabe von Lieferschein-Nr. und Datum zugegangen ist.

11. Rücknahme bei Neukauf Außer den unter Ziffer 9 aufgeführten berechtigten Beanstandungen, dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung von 3DELTA zurückgesandt werden. Rechnungsnummer und Datum müssen angegeben sein. Sofern wir eine Gutschrift erteilen, wird abhängig vom Zustand der Ware (neu, original verpackt, gebraucht) ein Abschlag in Höhe von mindestens 10% des Verkaufswertes, mindestens jedoch EUR 20,-- in Abzug gebracht. Die Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen. Rücknahme von Waren ist kein Rücktritt, sondern Leistung an Erfüllungs Statt des Kunden im Rahmen des Kaufvertrages. 3DELTA liefert keine Waren auf Probe.

12. Datenschutz 3DELTA ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Hersbruck. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Hersbruck bzw. das Landgericht Nürnberg-Fürth, soweit der Geschäftspartner Vollkaufmann ist. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen 3DELTA und den Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

14: Miete - Rückgabe der Geräte Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, uns auf evtl. Schäden an den Geräten aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält (z.B. nach Wasserkontakt, Anstoß, außergewöhnlichen oder gefahrenträchtigen Einsatz). Unterlässt dies der Kunde, so gilt dies als arglistige Täuschung mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Den Mangel der Vollständigkeit sowie offenkundig sichtbare Schäden der Geräte haben wir unverzüglich bei Rückgabe nach einer ersten Sichtprüfung gegenüber dem Kunden zu rügen. Der Kunde ist daher zur Anwesenheit während der Rückgabe sowie zur Beantwortung evtl. Rückfragen zur Ausrüstung verpflichtet. Bei Mängeln und Schäden, die bei der Übergabe festgestellt und gerügt werden, wird vermutet, dass diese während der Mietzeit entstanden sind. Nach der Rückgabe unterziehen wir die Geräte einer eingehenden Sichtprüfung und einer Funktionsprüfung. Für dabei festgestellte Schäden haftet der Kunde, wenn wir nachweisen, dass diese nicht während der Zeit zwischen Rückgabe und unserer Überprüfung eingetreten sind. In jedem Falle bleibt dem Kunden jedoch der Nachweis vorbehalten, ein bereits bei der Übergabe schadhaftes Gerät erhalten zu haben. Der Kunde haftet für alle Vermögensnachteile, die uns durch eine verspätete Rückgabe der Geräte entstehen und zwar unabhängig davon, ob der Kunde dies verschuldet hat oder nicht. Gleiches gilt für die Rückgabe beschädigter oder defekter Geräte. Insbesondere kommen neben Reparaturkosten folgende Schäden in Betracht: Die Unmöglichkeit der anderweitigen Vermietung, Leistung von berechtigtem Schadensersatz an einen nachfolgenden Mieter, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung. Die Verjährungsfrist des § 548 BGB wird auf 1 Jahr verlängert.

15. Miete - Kontroll und Informationspflichten des Kunden Der Kunde hat uns frühestmöglich unaufgefordert auf außereuropäische Einsätze sowie auf besondere Einsatzbedingungen hinzuweisen, wie z.B. Einsätze in Kriegs- , Krisen- , Unruhe- und Katastrophen-gebieten, Demonstrationen, Aufnahmen aus Land- , Luft- , Raum- und Wasserfahrzeugen, Verwendung unter Tage, außergewöhnliche Klimaverhältnisse, radioaktive Umgebung, Aufnahmen von Stunts und pyrotechnischen Effekten sowie alle sonstigen risikoreichen Umstände, da derartige Risiken nicht versichert werden können. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Übergabe der Geräte von deren Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überzeugen. Unser Prüfraum steht dem Kunden hierfür zur Verfügung. Die evtl. Mangelhaftigkeit der Geräte ist unverzüglich zu rügen. Die rügelose Entgegennahme der Geräte durch den Kunden oder eine von ihm dazu bestimmten Person gilt als die Bestätigung des Empfangs der vollständigen und mangelfreien Geräte. Dem Kunden bleibt bei nicht erkennbaren Mängeln jedoch später der Nachweis vorbehalten, ein bereits bei der Übergabe mangelhaftes Gerät erhalten zu haben.

16. Miete - Minderung des Mietpreises / Schäden und Haftung / Kosten für Ersatzgeräte Sind die gemieteten Geräte ganz oder teilweise mangelhaft, so mindert sich der Mietzins ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge bis zu unserer Abhilfehandlung anteilig. Der Anspruch auf Minderung und Abhilfe entfällt, wenn während der Mietzeit der Kunde oder ein Dritter schuldhaft den Mangel verursacht hat. Jeden Fall eines Defektes, Mangels oder Verlustes hat der Kunde unverzüglich, vorzugsweise telefonisch vorab anzuzeigen. Der Leistungsort für Abhilfehandlungen ist unsere Geschäftsstelle in Neunkirchen am Sand. Leisten wir auf Wunsch des Kunden Abhilfe vor Ort, so trägt der Kunde die Transportkosten. Eine weitergehende Haftung für Schäden und Folgeschäden, die beim Kunden eintreten, ist für jeden denkbaren Haftungsgrund ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Höhe unserer Haftung beschränkt sich im übrigen auf den Betrag des geschuldeten Mietpreises. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der technische Erfolg der Ton- und Bildwiedergabe zusätzlich versichert werden kann. Dem Kunden obliegt es, mit der für eine Präsentation erforderlichen besonderen Sorgfalt vor der Installation die Geräte mit allen bestehenden Möglichkeiten zu überprüfen. Verstößt er gegen diese Obliegenheit, so liegt darin ein ganz überwiegendes Mitverschulden des Kunden. Tritt ein versicherbarer Schaden bei Kunden ein, ohne dass der Kunde eine solche Versicherung abgeschlossen hat, so gilt auch dieser Schaden als vom Kunden ganz überwiegend selbst verschuldet. Gleiches gilt auch für den Fall, in dem der Kunde auf die Bereithaltung von Ersatzgeräten verzichtet hat, deren Bereithaltung nach den Umständen angezeigt war. Fordert der Kunde ein Ersatzgerät an, ohne dass solche Gründe vorliegen, nach denen wir Abhilfe schulden, so handelt es sich dabei um eine gesonderte Anmietung, deren Mietkosten der Kunde zusätzlich zu tragen hat.